BEHG - Häufige Fragen
Nachfolgend erläutern wir die Auswirkungen des am 01. Januar 2021 in Kraft tretenden neuen Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und dem nationalen Emissionshandelssystems (nEHS).
Was ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)
Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist Bestandteil der durch die Bundesregierung geplanten Energie- und Klimawende. Die Preise für den Handel ab 2021 wurden am 08. Oktober 2020 final im Bundestag verabschiedet.
Im BEHG ist festgelegt, dass ab 1. Januar 2021 für den CO2-Ausstoß von Kraft- und Brennstoffen (z.B. Öl, Benzin oder Erdgas) Emissionszertifikate erworben werden müssen.
Diese Emissionszertifikate können jedoch nicht von den Endkunden selbst, sondern müssen vom „Inverkehrbringer und Lieferanten der Brenn- und Kraftstoffe“ in ausreichender Menge eingekauft werden.
Damit sind auch wir als Energieversorger gemeint, in dem wir Erdgas an unsere Kunden liefern bzw. „in Verkehr bringen“.
Die anfallenden Kosten für die Emissionszertifikate werden dazu führen, dass Brennstoffe (z.B. Heizöl, aber auch Erdgas) teurer werden.
Durch die höheren Kosten bezweckt der Gesetzgeber Anreize zu schaffen, um Energie einzusparen, aber auch vermehrt auf klimaschonende Technologien umzusteigen und mehr erneuerbare Energien zu nutzen.
Wir als ihr lokaler Energieversorger in Gundelfingen unterstützen Sie jedoch dabei, wie sie die Mehrkosten durch Energieeinsparungen Kosten zu minimieren und gleichzeitig auch durch einen geringeren Ausstoß an CO2-Emissonen zum Klimaschutz beizutragen.
Was ist der "CO2-Preis", die "CO2-Abgabe" oder die die "CO2-Steuer"?
Die gesetzlich festgeschriebenen Preise für die CO2-Zertifikate müssen an die zuständigen Behörden abgeführt werden. Aus diesem Grund wird oft von einer „CO2-Steuer“, „CO2-Abgabe“ oder der „CO2-Bepreisung" gesprochen. Jedoch handelt es sich hierbei nicht um eine Steuer oder Abgabe, sondern um die geseztlich geregelten Kosten für den Kauf der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel.
Welche Erdgastarife sind von den Mehrkosten des BEHG betroffen?
Die anfallenden Kosten für die Emissionszertifikate werden dazu führen, dass Brennstoffe (z.B. Heizöl, aber auch Erdgas) teurer werden. Dies bedeutet, dass alle Erdgastarife betroffen sind. Für Biogas gibt es bis 2022 eine Sonderregelung, wodurch die Pflicht zum Kauf der CO2-Zertifikate für den Biogasanteil entfällt.
Durch die höheren Kosten bezweckt der Gesetzgeber Anreize zu schaffen, um Energie einzusparen, aber auch vermehrt auf klimaschonende Technologien umzusteigen und mehr erneuerbare Energien zu nutzen.
Wird Ergas ab 2021 dadurch teuerer?
Die Vorgabe durch das BEHG ist für alle Erdgasversorger gleich. Für Biogas gibt es bis 2022 eine Sonderregelung, wodurch die Pflicht zum Kauf der CO2-Zertifikate für den Biogasanteil entfällt.
Die Preise für die CO2-Zertifikate im Rahmen des nationalen Brennstoffemissionshandel (nEHS) sind bis 2025 gesetzlich festgeschrieben und müssen an die zuständigen Behörden abgeführt werden. Die Preisea steigen pro Jahr kontinuierlich an, bevor ab 2025 dann der freie Handel beginnt; Details können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.
Die gesetzlich festgeschriebenen Preise haben wir für Sie umgerechnet:
Jahr | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
CO2-Preis laut BEHG | 25 €/t | 30 €/t | 35 €/t | 45 €/t | 55 €/t |
in ct/kWh (brutto) | 0,54 ct/kWh | 0,65 ct/kWh | 0,76 ct/kWh | 0,97 ct/kWh | 1,19 ct/kWh |
(gerundet auf 2 Dezimale; die angegebenen Preise enthalten die MwSt. in Höhe von 19%)
Was passiert mit den Mehrkosten?
Die durch das BEHG entstehenden Mehreinnahmen möchte die Bundesregierung in Klimaschutzmaßnahmen investieren oder in anderer Form den Bürger*Innen zurückgeben.
Neben der Erhöhung der Pendlerpauschale wird im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 auch eine Reduzierung der EEG-Umlage erwähnt.
Ist Erdgas umweltschädlich?
Erdgas gilt tatsächlich als klimaschonendster aller konventionellen Energieträger. Beim Verbrennen von Erdgas wird zwar CO2 frei, im Vergleich zu anderen fossilen Brennstoffen wie Heizöl oder auch Flüssiggas jedoch deutlich weniger.
Würden überall dort, wo Gasnetze vorhanden sind, alle Haushalte, die heute noch mit Öl heizen, auf Gas umsteigen, ließen sich nach Berechnungen des Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) 18 Mio Tonnen CO2 vermeiden. Noch vorteilhafter fällt dieser Vergleich zwischen Heizöl und Erdgas aus, wenn dem Erdgas Biogas oder sogar „erneuerbares Gas“ beigemischt wird – bzw. klassisch gefördertes Erdgas in Zukunft vollständig durch erneuerbares ersetzt wird. Die Verteil- und Netzanlagen sind dafür geeignet
Von Jahr zu Jahr, so der BDEW, speisen mehr Anlagen überall in Deutschland Gas aus erneuerbaren Quellen ins Gasnetz ein. An der Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energieträgern hatte Biogas deshalb bereits 2016 den zweitgrößten Anteil, noch vor Solar- und Geothermie. Dies wird sich aller Voraussicht nach in den kommenden Jahren durch die Nutzung der sogenannten Power-to-Gas Anlagen noch weiter erhöhen.
Welche Möglichkeiten bestehen, um CO2 einzusparen?
Private Haushalte verbrauchen bis zu 85 Prozent der Energie für Heizung und Warmwasserbereitung Eine Heizungsmodernisierung kann trägt somit durch den technologischen Fortschritt in den vergangenen Jahren zur Einsparung bei. Ganz nebenbei stoßen diese Geräte auch weniger Emissionen aus und sie tragen somit aktiv zum Klimaschutz bei. Aktuell gibt es von der Bundesregierung auch attraktive Förderprogramme die bis zu 45% Förderung beinhalten. Wir bieten Ihnen über unser Förderprogramm bspw. eine Förderung bei Solarthermieanlagen oder auch dem Kesseltausch an.
Beispielsweise betrug die durchschnittliche staatliche Fördersumme für die Modernisierung des Heizsystems durch eine Gas-Brennwertheizung im Jahr 2018 1.455€.
Fakten: Bundestag beschließt CO2-Abgabe
Autofahrer, Mieter und Wohnungseigentümer müssen ab nächstem Jahr mehr für Sprit, Heizöl oder Gas bezahlen. Der Bundestag beschloss am 08.10.2020 wegen des Klimaschutzes ab 01.01.2021 eine Abgabe auf den Treibhausgas-Ausstoß der Brennstoffe von 25 Euro pro Tonne CO². Diese wirkt wie eine Steuer und soll in Jahressstufen bis 2025 zunächst auf 55 Euro anwachsen.
Im Jahr 2021 wird der Sprit so um ca. 7 Cent pro Liter teurer, Erdgas um ca. 0,5 Cent pro kWh (netto, ohne MwSt.).
Der Bund rechnet mit etwa 7,4 Milliarden Euro aus der Abgabe im nächsten Jahr. Damit soll der Strompreis durch eine Kürzung der EEG-Umlage gedämpft werden. Berufspendler sollen zudem einen höheren Betrag von der Steuer absetzen können.
Ursprünglich hatte der Bundestag einen CO²-Preis von zunächst lediglich 10 Euro pro Tonne beschlossen. Obwohl das Gesetz nicht auf die Zustimmung des Bundesrates angewiesen ist, war im Zuge des Klimapakets das Vorhaben auf Druck der Landesregierungen noch einmal neu aufgerollt und der höhere CO²-Preis fest verankert worden.
In den Jahren nach 2025 soll die fixe Abgabe in den europäischen Handel mit CO²-Verschmutzungsrechten integriert werden. Dann müssen Großhändler bzw. Energieversorger diese Zertifikate an der Börse wie bereits jetzt Kraftwerke oder Industriebetriebe kaufen. Jährlich werden immer weniger Rechte ausgegeben, so dass Anreize für Investitionen in mehr Klimaschutz bei den Firmen bzw. Endkunden ausgelöst werden.
Parallel sollen bestimmte Industriezweige mit besonders hohem Energiebedarf, die zudem im weltweiten Wettbewerb stehen, von den Kosten entlastet werden.
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