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Wasser - Qualität und Sicherheit = unsere Verantwortung

Sie möchten mehr über die Wasserqualität, Preise und Leistungen erfahren? Sie interessiert, mit welchem Wasser Sie versorgt werden?
Nutzen Sie hierzu bitte das Wasserportal des bdew (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft).

Anleitung zur Nutzung des Wasserportals:

  1. Rufen Sie das Wasserportal des bdew auf

  2. Klicken Sie auf „Adresse suchen“

  3. Fügen Sie die gewünschte Adresse ein (Straße, Hausnr, Ort) -> Eingabetaste

  4. Klicken Sie auf die Adresse

  5. Es öffnet sich ein Feld u.a. mit drei Icons:

          - Informationen zur Qualität des Trinkwassers (Trinkwasseranalysen)
          - Angaben zur Leistungsfähigkeit des Versorgers
          - Preisinformation des Versorgers

 

Die neue Trinkwasserverordnung TrinkwV 2023 ist in Kraft getreten

Die Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung wurde am 23. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt Nr. 159/2023 veröffentlicht und ist am 24. Juni 2023 in Kraft getreten. Diese Novelle setzt wichtige europäische Vorgaben für den Trinkwasserschutz in nationales Recht um und sieht unter anderem die Einführung eines risikobasierten Trinkwasserschutzes vor, führt neue Parameter ein, legt niedrigere Grenzwerte für Schadstoffe wie Chrom, Arsen sowie Blei fest und verpflichtet Betreiber von Wasserversorgungsanlagen zudem, alte Bleileitungen stillzulegen oder auszutauschen. Hinzu kommen die erweiterten Informationspflichten des Wasserversorgungsunternehmens an die Anschlussnehmer und Verbraucher.

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Es kann durch nichts ersetzt werden. Ohne Nahrung können wir längere Zeit überleben - ohne Wasser nur ein paar Tage! Das Trinkwasser, das wir Ihnen in unserem Versorgungsgebiet liefern, ist ein Wassermix (eigenes Quellwasser aus Gundelfingen und Wasser aus der Rheinebene) und von so hoher Qualität, dass es auch die strengen Kriterien für Säuglingsnahrung erfüllt. Durch die regelmäßigen Kontrollen externer Institute wird der hohe Qualitätsstandard unseres Wassers gewährleistet. Es handelt sich um gutes Trinkwasser. Qualität und Sicherheit stehen bei der Versorgung der Gundelfinger Bürger an erster Stelle. Tinkwasser liefern wir jederzeit in ausreichender Menge und das zu einem fairen Preis und qualitativ einwandfrei.

Mit der Verankerung eines risikobasierten Trinkwasserschutzes setzt die neue TrinkwV 2023 eine zentrale Vorgabe der EU-Trinkwasserrichtlinie um. Wasserversorger sind künftig verpflichtet, frühzeitig potenzielle Risiken und Gefahren für die Wasserversorgung zu erkennen, um angemessen darauf reagieren zu können. Die neue Vorgabe basiert auf einer Risikoabschätzung der gesamten Wasserversorgungskette von der Wassergewinnung und Wasseraufbereitung über die Speicherung und Verteilung bis hin zur Trinkwasserentnahme und ist auf Prävention ausgerichtet.

Mit der TrinkwV 2023 wird die chemische Überwachung des Trinkwassers neben den Stoffen Bisphenol A, Chlorat, Chlorit, Halogenessigsäuren (HAA-5) und Microcystin-LR – einem Toxin von ⁠Cyanobakterien⁠ – auch auf die Industriechemikaliengruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (⁠PFAS⁠) ausgeweitet, von denen einige bis in das Trinkwasser vordringen. Dabei handelt es sich um eine Gruppe von mehreren tausend äußerst stabilen Verbindungen, die unter anderem für die Herstellung von Kosmetika, Kochgeschirr oder Textilien verwendet werden. Stoffe aus der PFAS-Gruppe bauen sich nur schwer ab, können zu gesundheitlichen Schäden führen, da sie sich in der Umwelt und im Körper von Menschen und Tieren anreichern. Hier fordert das Umweltbundesamt gemeinsam mit anderen europäischen Behörden eine EU-weite Beschränkung dieser PFAS.

Der neue Grenzwert für PFAS wird in zwei Stufen eingeführt. Ab dem 12. Januar 2026 gelten 0,1 Mikrogramm pro Liter (µg/L) als Summengrenzwert für eine Gruppe von 20 trinkwasserrelevanten PFAS-Substanzen. Für vier spezielle Substanzen aus der PFAS-Gruppe (PFHxS, ⁠PFOS⁠, ⁠PFOA⁠, PFNA) sieht die TrinkwV ab 2028 zusätzlich einen Grenzwert von 0,02 µg/L für die Summe aus diesen Verbindungen fest.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben müssen zudem bis zum 12.01.2026 alte Bleileitungen (vor und hinter der Wasserzähleinrichtung) ausgetauscht oder stillgelegt werden. Für den Leitungsteil ab der Wasserzähleinrichtung ist der Eigentümer der Immobilie verantwortlich und sollte sich frühzeitig mit der Rekonstruktion an einen Installateur (Eintragung im Installateurverzeichnis erforderlich) wenden.. 

Öffnungszeiten

vormittags
Mo - Fr               08.00 - 13.00 Uhr

nachmittags
Mo - Do        14.00 - 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Kontakt

Gemeindewerke Gundelfingen GmbH
Alte Bundesstraße 35
79194 Gundelfingen

Telefon: 0761 / 5911 - 505
Telefax: 0761 / 5911 - 599
E-Mail: kundenservice@gundelfingen.de

 

Entstörungsdienst / 24h-Bereitschaft

(Strom, Erdgas, Wasser)
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Elektro-Ladesäule

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