Messstellenbetrieb
Gesetzliche Grundlagen
Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich
Zum 29.08.2008 ist das "Gesetz zur Öffnung des Messwesens im Strom- und Gasbereich für Wettbewerb" in Kraft getreten, nach dem jeder Strom- und Gaskunde den Betrieb seiner Messeinrichtungen und die Durchführung von Messungen einem Anbieter seiner Wahl übertragen kann.
Hier steht Ihnen das Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb vom 29.08.2008 zum Download zur Verfügung.
Hier steht Ihnen die Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich vom 17.10.2008 zum Download zur Verfügung.
Messstellenrahmenvertrag und Messrahmenvertrag
Musterverträge
Hier steht Ihnen der Messstellenrahmenvertrag Strom zum Download zur Verfügung.
Hier steht Ihnen der Messstellenrahmenvertrag Gas zum Download zur Verfügung.
Hier steht Ihnen der Messrahmenvertrag Gas zum Download zur Verfügung.
Anlage zum Messstellenrahmenvertrag und Messrahmenvertrag: Ansprechpartner und Erreichbarkeit des VNB
Hier stehen Ihnen die Technischen Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz der Gemeindewerke Gundelfungen GmbH zum Download zur Verfügung.
moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMSys)
MsbG
Messstellenbetriebsgesetz
Ausstattung von Messstellen im Bereich Strom mit modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG)
Die Gemeindewerke Gundelfingen GmbH übernehmen nach § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber, sofern nicht eine anderweitige Vereinbarung nach §§ 5 oder 6 MsbG durch den Anschlussnutzer bzw. den Anschlussnehmer getroffen wird. Die Gemeindewerke Gundelfingen GmbH werden, soweit dies nach § 30 MsbG technisch möglich und nach § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen ausstatten.
Der Messstellenbetrieb wird als Standardleistungen gemäß § 35 MsbG durchgeführt. Die §§ 29 bis 32 MsbG schreiben für die Ausstattung der Messstellen für die grundzuständigen Messstellenbetreiber gestaffelte Preisobergrenzen für den Messstellenbetrieb vor. Die jeweilige Preisobergrenze richtet sich nach der Jahresverbrauchsmenge und bei Einspeiseanlagen nach installierter Leistung.
Preise / Preisblatt
Die Entgelte für den Messstellenbetrieb der intelligenten Messsysteme, der modernen Messeinrichtungen und der Zusatzleisungen gemäß § 35 Abs. 2 MsgB können dem hier veröffentlichten Preisblatt entnommen werden.
Sperrformulare
Sperrformulare zum Download
Die Beauftragung zur Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung erfolgt ausschließlich auf den Formularen des Netzbetreibers.
Diese finden Sie hier als Downloadformulare:
Öffnungszeiten
vormittags
Mo - Fr 08.00 - 13.00 Uhr
nachmittags
Mo - Do 14.00 - 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Gemeindewerke Gundelfingen GmbH
Alte Bundesstraße 35
79194 Gundelfingen
Telefon: 0761 / 5911 - 505
Telefax: 0761 / 5911 - 599
E-Mail: kundenservice@gundelfingen.de
Entstörungsdienst / 24h-Bereitschaft
(Strom, Erdgas, Wasser)
0800 - 2 767 767 (kostenlos)
Elektro-Ladesäule
(Entstörungsdienst Ladesäule)
0800 - 27 222 72 (kostenlos)