Stromnetz
Netzanschluss
Anmeldung zum Netzanschluss Strom:
Hier steht Ihnen das Anmeldeformular zum Netzanschluss an das Niederspannungsnetz zum Download zur Verfügung.
Sofern Sie eine Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge anschließen wollen, benötigen Sie zusätzlich noch das folgende Datenblatt B.3
Formulare der Technischen Anschlussregeln (TAR)
TAR Niederspannung VDE-AR-N 4100-Anhang B
TAR Niederspannung VDE-AR-N 4105-Anhang E
TAR Mittelspannung VDE-AR-N 4110-Anhang E
Niederspannungsnetz
Formular zur Inbetriebnahme/Inbetriebsetzung
Mittelspannungsnetz
Anmeldung zum Netzanschluss an das Mittelspannungsnetz
Gesamt-Fertigstellungsmeldung
Inbetriebsetzung und Betrieb
EEG-Einspeisung
Erklärung zum betriebsbereiten Einspeisemanagemet
Messkonzepte für Erzeugungsanlagen
Netzanschlussvertrag
Hier steht Ihnen der Netzanschlussvertrag Strom für Netzanschlusskunden die an das Mittelspannungsnetz angeschlossen sind, zum Download zur Verfügung.
Für alle Netzanschlusskunden die an das Niederspannungsnetz angeschlossen sind, gilt die Niederspannungsanschlussverordnung -NAV.
Technische Mindestanforderungen im Stromnetz
Technische Bedingungen im Niederspannungsnetz
Technische Anschlussbedingungen im Niederspannungsnetz
Ergänzungen der Gemeindewerke Gundelfingen GmbH zu den TAB im Niederspannungsnetz:
Im Niederspannungsnetz der Gemeindewerke Gundelfingen GmbH gelten die Ergänzungen der bnNetze GmbH.
Ansprechpartner; Netz-/Elektromeister Timo Mößinger, Tel.: 0761/59 11 - 520; Mobil: 0175/7 22 54 49; Email: timo.moessinger@gundelfingen.de
Technische Mindestanforderung zur Umsetzung des Netzsicherheits- und einspeisemanagements
Technische Richtlinien
Die nachfolgenden VDE-Anwendungsregeln sind urheberrechtlich geschützt und über den VDE-Verlag zu beziehen. Die "VDE-AR_N 4100" und die "VDE-AR-N 4105" sind in der Basisversion der VDE-Auswahl für das Elektrotechniker-Handwerk enthalten.
- VDE-AR-N4100 "Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung)"
- VDE-AR-N 4105 "Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz"
- VDE-AR-N 4110 "Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung)"
- VDE-AR-N 4400 "Messwesen Strom (Metering Code)"
Technische Anschlussbedingungen TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz
Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz - Richtlinie für den Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz.
- Eigenerzeugungsanlagen am NS Netz.pdf
- Information zum Betrieb von Plug-In-Erzeugungsanlagen.pdf
- Anmeldung von Plug-In-Erzeugungsanlagen 600 Wp.pdf
Ergänzende Hinweise zur Technischen Richtlinie "Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz"
Merkblatt zur Technischen Richtlinie "Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz"
Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz - Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz.
Ergänzung zur technischen Richtlinie Eigenerzeugungsanlage am Mittelspannungsnetz
Transformatorstationen am Mittelspannungsnetz - Bau und Betrieb von Übergabestationen zur Versorgung von Kunden aus dem Mittelspannungsnetz.
Überspannungs-Schutzeinrichtungen Typ 1 - Richtlinie für den Einsatz von Überspannungsschutzeinrichtungen (ÜSE) Typ 1 (bisher Anforderungsklasse B) in Hauptstromversorgungssystemen.
Richtlinie für Digitale Schutzsysteme
Technische Richtlinie Netzleitstellen im Querverbund
Anschlusssschränke im Freien - Anschluss von ortsfesten Schalt- und Steuerschränken und Zähleranschlusssäulen an das Niederspannungsnetz des VNB
Anschluss von Telekommunikations (TK)-Anlagen - Anschluss von Telekommunikations (TK)-Anlagen im Freien an das niederspannungsnetz der VNB
Notstromaggregate - Richtlinie für Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen mit Notstromaggregaten
Allgemeine Bedingungen
Hier finden Sie die Niederspannungsanschlussverordnung -NAV als Download
Netzzugang / Entgelte
Netznutzungsvertrag/Lieferantenrahmenvertrag
Hier steht Ihnen der Netznutzungsvertrag/Lieferantenrahmenvertrag Strom und die
Anlagen gemäß Beschluss der BNetzA vom 21.12.2020; Az.: BK6-20-160
zum Download zur Verfügung.
- Netznutzungsvertrag/Lieferantenrahmenvertrag ab 01.04.2022
- EDI-Vereinbarung ab 01.04.2022
- Zuordnungsvereinbarung ab 01.04.2022
- Sperrauftrag
- Kontaktdatenblatt Netzbetreiber
Lastprofile
Anschlussnutzungsvertrag
Hier können Sie den Anschlussnutzungsvertrag Strom als Muster downloaden.
Preise für Netznutzung
Netzzugangsentgelte für das Elektrizitäts-Verteilnetzes 2024
- Preisblatt Netzentgelte Strom 2024.pdf
- Konzessionsabgaben und Umlagen Strom 2024.pdf
- Sonstige Entgelte und Dienstleistungen Strom 2024.pdf
Netzzugangsentgelte für das Elektrizitäts-Verteilnetzes 2023
- Preisblatt Netzentgelte Strom 2023.pdf
- Konzessionsabgaben und Umlagen Strom 2023.pdf
- Sonstige Entgelte und Dienstleistungen Strom 2023.pdf
Netzzugangsentgelte für das Elektrizitäts-Verteilnetzes 2022
- Preisblatt Netzentgelte Strom 2022.pdf
- Konzessionsabgaben und Umlagen Strom 2022.pdf
- Sonstige Entgelte und Dienstleistungen Strom 2022.pdf
Netzzugangsentgelte für das Elektrizitäts-Verteilnetzes 2021
- Preisblatt Netzentgelte Strom 2021.pdf
- Konzessionsabgaben und Umlagen Strom 2021.pdf
- Sonstige Entgelte und Dienstleistungen Strom 2021.pdf
- Referenzpreisblatt vermiedene Netzentgelt §18 StromNEV.pdf
Hochlastzeitfenster
Hochlastzeitfenster 2024 für die Mittelspannungsebene
Hochlastzeitfenster 2024 für die Umspannung Mittelspannung/Niederspannung
Hochlastzeitfenster 2024 für die Niederspannung
Hochlastzeitfenster 2023 für die Mittelspannungsebene
Hochlastzeitfenster 2023 für die Umspannung Mittelspannung/Niederspannung
Hochlastzeitfenster 2023 für die Niederspannung
Wiederverkäufernachweis USt 1 TH
Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
(§ 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe b und Abs. 5 UStG)
Netzstrukturdaten
Jahreshöchstlast
Höchste zeitgleiche Netzlast des Jahres 2022:
Spannungsebene [kV] | 20 | kV |
Höchste zeitgleiche Netzlast in [kW] | 5.509 | kW |
Zeitpunkt | 12.01.2022 | |
Uhrzeit: | 18:15 Uhr |
Netzlastgang
Höchstentnahmelast- Bezug vorgelagerte Netzebene
Höchste zeitgleiche Entnahmelast aus dem vorgelagerten Netz:
Spannungsebene | 20 | kV |
Zeitgleiche Jahreshöchstlast aus dem vorgelagerten in [kW]Netz | 5.220 | kW |
Zeitpunkt | 12.01.2022 | |
Uhrzeit: | 18:15 Uhr |
Lastgang Bezug
Einspeisungen
Höchste Einspeisung im Jahre 2022:
Höchste Einspeisung | 2.540 | kW |
Zeitpunkt | 10.04.2022 | |
Uhrzeit: | 14:30 Uhr |
Lastgang Einspeisungen
Stromkreislängen
Freileitung:
Mittelspannung in [km] | 3,08 | km |
Niederspannung in [km] | 6,06 | km |
Kabelleitungen:
Mittelspannung in [km] | 19,73 | km |
Niederspannung in [km] | 117,24 | km |
Installierte Leistung der Umspannebenen
Installierte Leistung der netzeigenen Umspanner:
20/0,4kV Umspannebene | 16,175 | MVA |
Entnommene Jahresarbeit
Entnommene Jahresarbeit pro Netz- und Umspannebene:
Mittelspannung (20kV) | 6.717.048 | kWh |
Umspannung (20kV/0,4kV) | 515.545 | kWh |
Niederspannung (0,4kV) | 20.751.609 | kWh |
Anzahl der Entnahmestellen
Anzahl Entnahmestellen:
Mittelspannung 20kV | 7 | Stück |
Umspannung 20/0,4kV | 2 | Stück |
Niederspannung 0,4kV | 2.302 | Stück |
Versorgungsgebiet nach Einwohnern
Einwohner im Versorgungsgebiet:
Gemeinde Gundelfingen | 12.289 | Einwohner |
Versorgte Fläche
(nach Infas-Geodaten):
Gebäude und Freiflächen | 2,00 | km2 |
Straßen, Wege, Plätze | 0,74 | km2 |
Gesamt | 2,74 | km2 |
Geografische Fläche | 14,29 | km2 |
Versorgungsgebiet Geographische Fläche
Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung -NAV).
Die Gemeindewerke Gundelfingen GmbH ist verpflichtet, nach Maßgabe der Verordung über die Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) vom 01.11.2006 (BGBI. S. 2477) jedermann an ihr Elektrizitätsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Elektrizität zu gestatten.
Die NAV gilt dabei mit dem Tage des Inkrafttretens für alle Netzanschlussverhältnisse, die ab dem 13.07.2005 zwischen der Gemeindewerke Gundelfingen GmbH als Netzbetreiber und dem Grundstückseigentümer (Anschlussnehmer) auf der Grundlage der AVBEltV abgeschlossen wurden.
Daneben gilt die NAV mit Bekanntmachung vom 23.12.2006 nach § 29 NAV auch für alle bestehenden Netzanschlussverhältnisse in Niederspannung, die bis einschließlich 12.07.2005 auf der Grundlage der AVBEltV abgeschlossen wurden.
Die Niederspannungsanschlussverordnung regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber nach § 18 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes jedermann an ihr Niederspannungsnetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung zu stellen haben.
Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und die Ergänzenden Bedingungen stehen Ihnen zum Download zur Verfügung. Des Weiteren liegen die Verordnung und die Ergänzenden Bedingungen in unseren Geschäftsräumen aus. Auf Ihren Wunsch schicken wir Ihnen diese gerne unentgeltlich zu.
Netzverluste
Summe der Netzverluste
Summe der Netzverluste :
Netzverluste gesamt in [kWh] | 678.978 | kWh |
Netzverluste gesamt in [%] | 2,37 | % |
Verlustlastgang Gesamtnetz
Höhe der Durchschnittsverluste
durchschnittl. Netzverluste des Jahres 2021 nach Netzebene:
Netzebene 5: Mittelspannung (20 kV) in [kWh] | 118.821 | kWh |
Netzebene 6: Umspannung (20 kV / 0,4 kV] in [kWh] | 190.114 | kWh |
Netzebene 7: Niederspannung (0,4 kV) in [kWh] | 370.042 | kWh |
Höhe der Beschaffungskosten
Durchschnittl. Beschaffungskosten in [ct/kWh] | 5,840 | ct / kWh |
Differenzmenge
Abrechnung von Mehr-/Mindermengen
Bei Kunden im Niederspannungsnetz ohne Lastgangmessung:
Die Abrechnung von Mehr-/Mindermengen erfolgt gemäß § 13 der Netzzugangsverordnung Strom (StromNZV). Mehr- und Mindermengen ergeben sich bei Abnahmestellen mit Standardlastprofilen (SLP) aus der Differenz zwischen der auf der Basis einer Prognose vom Lieferanten bereitgestellten Energie und der vom Standardlastprofilkunden tatsächlich entnommenen Energie. Eine Mindermenge führt zu einer Nachberechnung an den Lieferanten oder Kunden, eine Mehrmenge zu einer entsprechenden Vergütung.
Die ab dem 01.01.2007 gültigen Preise für Mehr-/Mindermengen werden monatsweise ermittelt und gelten jeweils ab dem 6. Werktag eines Monats bis zum 5. Werktag des darauffolgenden Monats. Diese Preise gelten jeweils für die gemeinsam mit der Netznutzungsabrechnung erstellten Mehr-/Mindermengenabrechnung, deren Abrechnungszeitraum in dem genannten Anwendungszeitraum enden. Mit diesen Preisen ist lediglich die Bereitstellung der "mehr" oder "minder" gelieferten Energiemengen abgegolten, die Netznutzung für diese Mengen wird separat mit der Netznutzungsabrechnung für entsprechend der tatsächlich entnommenen Energie die jeweilige Abnahmestelle abgerechnet.
Hier stehen Ihnen die Mehr-/Mindermengenpreise zum Download bereit -Link zur Internetseite des bdew-
https://www.bdew.de/internet.nsf/id/DE_Mehr-Mindermengen-Abrechnung
EEG
EEG
Zahlen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz im Jahre 2022
Im Netzgebiet der GWG sind im Kalenderjahr 2022 folgende Mengen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingespeist worden.
Die dafür entrichtete Vergütung an die Anlagenbetreiber ist angegeben:
EEG | Primärenergieart | kWh | € |
---|---|---|---|
§6 | Wasserkraft | 0 | 0 |
§7 | Deponiegas; Klärgas und Grubenga | 0 | 0 |
§8 | Biomasse, Biogas | 0 | 0 |
§9 | Geothermie | 0 | 0 |
§10 | Windernergie | 0 | 0 |
§11 | Solare Strahlungsenergie (Photovoltaik) | 2.428.183 | 638.590,88 |
Gesamt: | Einspeisungen nach EEG | 2.428.183 | 638.590,88 |
Die installierte Leistung aller in unserem Netzgebiet befindlichen Photovoltaikanlagen beträgt: 4.058,05 kWp
Grundversorgung
Festlegung des Grundversorgers
Nach § 36 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung mit Stichtag 01.07.2021 den Grundversorger für die nächsten drei Jahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der Landesregulierungsbehörde (LRegB) schriftlich mitzuteilen.
Grundversorger ist der Lieferant, der die meisten Haushaltskunden zum Stichtag in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert (§ 36 Abs. 2 Satz 1 EnWG).
Der Grundversorger für Strom im Netzgebiet der Gemeindewerke Gundelfingen GmbH ist: Gemeindewerke Gundelfingen GmbH
Hier stehen Ihnen die Stromgrundversorgungsverordnung -StromGVV und die Ergänzenden Bedingungen zum Download zur Verfügung. Des Weiteren liegen die Verordnung und die Ergänzenden Bedingungen in unseren Geschäftsräumen aus. Auf Wunsch schicken wir Ihnen diese gerne unentgeltlich zu.
Kontakt
Ansprechpartner
Ansprechpartner "Stromnetz":
Funktion | Leiter Regulierungs-Netzmanagement | |
Vorname | Norbert | |
Name | Staats | |
Strasse | Alte Bundesstr. 35 | |
PLZ / Ort | 79194 Gundelfingen | |
Telefon | 0761/5911-503 | |
Telefax | 0761/5911-599 | |
norbert.staats@gundelfingen.de |
Lieferanteninformationen - Anzeige nach BK6-06-009
Anzeige nach Ziffer 6 zum Beschluss der BNetzA (BK6-06-009)
Die Gemeindewerke Gundelfingen GmbH macht als Netzbetreiber im Verhältnis zu ihrem verbundenen Vertrieb der Gemeindewerke Gundelfingen GmbH von der Option nach Ziffer 6 Satz 1 des Tenors des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 11.07.2006 (AZ: BK6-06-009) Gebrauch.
Es wird versichert, dass den übrigen Lieferanten Informationen zu gleichwertigen Zeitpunkten sowie in gleichwertigem Umfang und gleichwertiger Qualität zur Verfügung gestellt werden.
Öffnungszeiten
vormittags
Mo - Fr 08.00 - 13.00 Uhr
nachmittags
Mo - Do 14.00 - 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Gemeindewerke Gundelfingen GmbH
Alte Bundesstraße 35
79194 Gundelfingen
Telefon: 0761 / 5911 - 505
Telefax: 0761 / 5911 - 599
E-Mail: kundenservice@gundelfingen.de
Entstörungsdienst / 24h-Bereitschaft
(Strom, Erdgas, Wasser)
0800 - 2 767 767 (kostenlos)
Elektro-Ladesäule
(Entstörungsdienst Ladesäule)
0800 - 27 222 72 (kostenlos)