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Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung -NAV).

Die Gemeindewerke Gundelfingen GmbH ist verpflichtet, nach Maßgabe der Verordung über die Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) vom 01.11.2006 (BGBI. S. 2477) jedermann an ihr Elektrizitätsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Elektrizität zu gestatten.

Die NAV gilt dabei mit dem Tage des Inkrafttretens für alle Netzanschlussverhältnisse, die ab dem 13.07.2005 zwischen der Gemeindewerke Gundelfingen GmbH als Netzbetreiber und dem Grundstückseigentümer (Anschlussnehmer) auf der Grundlage der AVBEltV abgeschlossen wurden.

Daneben gilt die NAV mit Bekanntmachung vom 23.12.2006 nach § 29 NAV auch für alle bestehenden Netzanschlussverhältnisse in Niederspannung, die bis einschließlich 12.07.2005 auf der Grundlage der AVBEltV abgeschlossen wurden.

Die Niederspannungsanschlussverordnung regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber nach § 18 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes jedermann an ihr Niederspannungsnetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung zu stellen haben.

Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und die Ergänzenden Bedingungen stehen Ihnen zum Download zur Verfügung. Des Weiteren liegen die Verordnung und die Ergänzenden Bedingungen in unseren Geschäftsräumen aus. Auf Ihren Wunsch schicken wir Ihnen diese gerne unentgeltlich zu.

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