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NDAV/Ergänzende Bedingungen

Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV)

Die Gemeindewerke Gundelfingen GmbH ist verpflichtet, nach Maßgabe der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung -NDAV) vom 01.11.2006 (BGBI. S. 2485) jedermann an ihr Gasversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Gas zu gestatten.

Die NDAV gilt dabei mit dem Tage des Inkrafttretens für alle Netanschlussverhältnisse, die ab dem 13.07.2005 zwischen der Gemeindewerke Gundelfingen GmbH als Netzbetreiber und dem Grundstückseigentümer (Anschlussnehmer) auf der Grundlage der AVBGasV abgeschlossen wurden.

Daneben gilt die NDAV mit Bekanntmachung vom 23.12.2006 nach § 29 NDAV auch für alle bestehenden Netzanschlussverhältnisse in Niederdruck, die bis einschließlich 12.07.2005 auf der Grundlage der AVBGasV abgeschlossen wurden.

Die Niederdruckanschlussverordnung regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber nach § 18 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes jedermann in Niederdruck an ihr Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Gas zur Verfügung zu stellen haben.

Entsprechend § 115 Abs. 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind bestehende Verträge (Netzanschluss-/Netznutzungsverträge) mit einer längeren Laufzeit als sechs Monate nach Inkrafttreten dieses Gesetzes spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten einer zu diesem Gesetz nach §§ 17, 18 oder 24 erlassenen Rechtsverordnung an die jeweils entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes und die jeweilige Rechtsverordnung nach Maßgabe dieser Rechtsverordnung anzupassen, soweit eine Vertragspartei dies verlangt.

Die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) und die Ergänzenden Bedingungen stehen Ihnen zum Download zur Verfügung. Des Weiteren liegen die Verordnung und die Ergänzenden Bedingungen in unseren Geschäftsräumen aus. Auf Ihren Wunsch schicken wir Ihnen diese gerne unentgeltlich zu. 

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