Strompreisbremse
Die Bundesregierung hat ein umfangreiches aus Mitteln des Bundes finanziertes Maßnahmenpaket geschnürt, um die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich die Versorgung in Deutschland zu sichern. Kern dieses Maßnahmenpakets sind Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme.
Gut zu wissen - Sie brauchen nichts zu tun - wir setzen alle relevanten Maßnahmen automatisch für Sie um. Die erste Entlastung erfolgt im April - Details können Sie dem hierzu parallel verschickten Infoschreiben entnehmen, welches an die betroffenen Kunden ging.
Am 20. Dezember 2022 wurden die Gesetze für die Gas- und Wärmepreisbremse (EWPBG), sowie für die Strompreisbremse (StromPBG) verabschiedet. Die EWPBG gilt ab 1. März 2023 (rückwirkend ab dem 1. Januar 2023) und zunächst bis zum 31. Dezember 2023 – mit Verlängerungsoption bis zum 30.04.2024. Das StromPBG gilt vom 01.01.2023 bis 31.12.2023– mit Verlängerungsoption bis zum 30.04.2024, wobei die erstmalige Auszahlung erst ab 01.03.2023 beginnen soll.
Für die Berechnung des Entlastungsbetrags werden 2 Anspruchsgruppen definiert:
- Gruppe 1: 80 % des Stromverbrauchs erhalten Haushalte und kleinere Unternehmen bis zu 30.000 kWh Jahresverbrauch zum gedeckelten Preis von 40 Cent pro Kilowattstunde (brutto).
- Gruppe 2: Stromkundinnen und -kunden mit mehr als 30.000 kWh Stromverbrauch erhalten 70% zum gedeckelten Preis von 13 Cent pro Kilowattstunde (zuzüglich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer).