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Dezember-Soforthilfe Erdgas

Die Bundesregierung hat am 14.11.2022 ein umfassendes Entlastungspaket auf den Weg gebracht. So wurde beschlossen, dass Kundinnen und Kunden noch möglichst im Jahr 2022 entlastet werden sollen (Soforthilfe).
Der Bund übernimmt die Kosten für die Soforthilfe. Die Einmalzahlung dient als spürbare Entlastung, um den Zeitraum bis zur Gaspreisbremse, die sich noch im Gesetzgebungsverfahren befindet und voraussichtlich ab spätestens März 2023 kommen wird, zu überbrücken.

Gut zu wissen - Sie brauchen nichts zu tun - wir setzen alle relevanten Maßnahmen automatisch für Sie um. Der Dezemberabschlag wird zusammen mit den anderen Sparten, wie gewohnt, abgebucht. Eine Berechnung und Erstattung der konkreten Soforthilfe soll im Dezember stattfinden. Die Abrechnung für 2022 soll ebenfalls wie gewohnt im Januar erfolgen.

Der Entlastungsbetrag berechnet sich wie folgt:

  • Privathaushalte und kleinere und mittelständische Unternehmen:
    Ein Zwölftel vom Jahresverbrauch, den der Lieferant Stand September 2022 auf Basis Ihres letzten Jahresverbrauchs prognostiziert hat, multipliziert mit dem Arbeitspreis am 1. Dezember 2022 plus Grundpreis für den Monat Dezember 2022.
  • Der tatsächliche Entlastungsbetrag wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen und für Privathaushalte und kleine und mittelständische Unternehmen mit der vorläufigen Entlastung verrechnet.

Für weitere Fragen empfehlen wir die Informationsseite der Bundesregierung zur Dezember-Soforthilfe und die Häufigen Fragen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Die häufigsten Fragen und Antworten finden Sie hier: 

Wer hat Anspruch auf die Soforthilfe Erdgas?

Muss ich als Kunde etwas tun und die Soforthilfe beantragen?

Übernimmt der Staat alle Kosten aus Dezember 2022, egal wie intensiv ich in dem Monat heize?

Welcher Verbrauch wird für die Ermittlung der Soforthilfe herangezogen und kann ich diesen erfragen?

Lohnt es sich, meinen Abschlag zu erhöhen?

Warum lohnt es sich, weiter Energie zu sparen?

Welche anderen Entlastungsmaßnahmen wurden bereits umgesetzt?

Welche Entlastungsmaßnahmen sind noch in Planung oder in Umsetzung?

Wo kann ich weitere Informationen finden?

Welche Regelungen gelten für Mieterinnen und Mieter?

Wie wird die Soforthilfe finanziert?

Öffnungszeiten

vormittags
Mo - Fr               08.00 - 12.00 Uhr

nachmittags
Mo + Mi        13.00 - 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Kontakt

Gemeindewerke Gundelfingen GmbH
Alte Bundesstraße 35
79194 Gundelfingen

Telefon: 0761 / 5911 - 505
Telefax: 0761 / 5911 - 599
E-Mail: kundenservice@gundelfingen.de

 

Entstörungsdienst / 24h-Bereitschaft

(Strom, Erdgas, Wasser)
0800 - 2 767 767 (kostenlos)

 

Elektro-Ladesäule

(Entstörungsdienst Ladesäule)
0800 - 27 222 72 (kostenlos)

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