Gasnetz
Netzanfragen
Fragen zur Netzinfrastruktur
Fragen zur Erdgas-Netzinfrastruktur können Sie an folgende Email-Anschrift stellen:
Transportanfragen
Transportanfragen als auch Netzabmeldungen können Sie mit Hilfe dieses Formulares
an folgende Email - Adresse senden:
Netzanschluss
Technische Anschlussbedingungen und Mindestanforderungen
Betreiber von Gasversorgungsnetzen müssen nach § 19 EnWG "Technische Mindestanforderungen an die Auslegung und den Betrieb für den Netzanschluss an ihr Netz" festlegen und diese Bedingungen im Internet veröffentlichen.
Für den Netzanschluss und die Nutzung des Erdgasversorgungsnetzes der Gemeindewerke Gundelfingen GmbH gelten folgende technische Anschlussbedingungen und Mindestanforderungen.
Technische Anschlussbedingungen an die Auslegung und den Betrieb von Erdgasnetzanschlüssen
Hier stehen Ihnen die TechnischenAnschlussbedingungen an die Auslegungen und den Betriebvon Erdgas-Netzanschlüssen im Erdgasnetz der Gemeindewerke Gundelfingen GmbH sowie ergänzende technische Mindestanforderungen und standardisierte Bedingungen für die Auslegung und den Betrieb von dezentralen Erzeugungsanlagen zur Einspeisung von Bioerdgaszum Download zur Verfügung.
Sicherheitsdatenblatt Erdgas getrocknet
Hier steht Ihnen das Sicherheitsdatenblatt gemäß EU-Richtlinie (91/155/EWG)/§14 GefStoffV Erdgas, getrocknet zum Download zur Verfügung.
Netzzugang / Entgelte
Erdgas Netzentgelte inklusive vorgelagerter Netzkosten
Netzzugangsentgelte für das Erdgas-Verteilnetz 2024
Netzzugangsentgelte für das Erdgas-Verteilnetz 2023
Netzzugangsentgelte für das Erdgas-Verteilnetz 2022
Netzzugangsentgelte für das Erdgas-Verteilnetz 2021
Wiederverkäufernachweis USt 1 TH
Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
(§ 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe b und Abs. 5 UStG)
Netzbeschreibung
Gasnetzkarte
Das Erdgasnetz der Gemeindewerke Gundelfingen GmbH erstreckt sich über die bebauten Ortsteile der Gemeinde Gundelfingen. Die Dimension der verwendeten Leitungen umfassen DN 25 bis DN 200.
Das Erdgas wird an einem Netzkopplungspunkt von dem vorgelagerten Netzbetreiber badenova Netz GmbH übernommen. Zu nachgelagerten Netzbetreibern sind keine Netzkopplungspunkte vorhanden.
Die Länge des Erdgasnetzes können Sie aus den Netz- und Energiestrukturdaten entnehmen.
Das Erdgasnetz der Gemeindewerke Gundelfingen GmbH ist dem Marktgebiet Trading Hub Europe (THE) zugeordnet.
Gemeinsame Gasnetzkarte für Deutschland (laut §22 GasNZV)
Nach §22 der Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung -GasNZV) sind die Netzbetreiber verpflichtet auf ihrer Internetseiten eine gemeinsame Gasnetzkarte zu veröffentlichen.
Die gemeinsame Gasnetzkarte für Deutschland wird von allen Netzbetreibern gemeinsam erstellt.
Informationen finden Sie unter:
Gasbeschaffenheit
Brennwert i. M. | 11,501 | kWh/m³n |
Abrechnungsbrennwert
Abrechnungsrelevanter Brennwert
Das Versorgungsnetz der Gemeindewerke Gundelfingen GmbH ist einer Brennwertzone zugeordnet. Für diese Brennwertzone wird ein abrechnungsrelevanter Brennwert pro Monat ermittelt. Mit diesem Wert wird jeweils die exakte Energiemenge ermittelt, die in einer Abrechnungszeitspanne an jeden einzelnen Kunden übergeben wird. Das Verfahren zur Ermittlung ist gesetzlich festgelegt und im Arbeitsblatt G 685 "Gasabrechnung" des DVGW beschrieben. Die Eichdirektion Baden-Württemberg überprüft regelmäßig die Einhaltung des Verfahrens.
Abrechnungsrelevante Brennwerte in [kWh/Nm³]:
Januar 2019 | 11,337 | |
Februar 2019 | 11,386 | |
März 2019 | 11,423 | |
April 2019 | 11,476 | |
Mai 2019 | 11,524 | |
Juni 2019 | 11,436 | |
Juli 2019 | 11,371 | |
August 2019 | 11,372 | |
September 2019 | 11,389 | |
Oktober 2019 | 11,361 | |
November 2019 | 11,391 | |
Dezember 2019 | 11,391 | |
Januar 2020 | 11,380 | |
Februar 2020 | 11,419 | |
März 2020 | 11,440 | |
April 2020 | 11,504 | |
Mai 2020 | 11,517 | |
Juni 2020 | 11,454 | |
Juli 2020 | 11,429 | |
August 2020 | 11,360 | |
September 2020 | 11,415 | |
Oktober 2020 | 11,290 | |
November 2020 | 11,285 | |
Dezember 2020 | 11,267 | |
Januar 2021 | 11,296 | |
Februar 2021 | 11,330 | |
März 2021 | 11,445 | |
April 2021 | 11,472 | |
Mai 2021 | 11,503 | |
Juni 2021 | 11,493 | |
Juli 2021 | 11,294 | |
August 2021 | 11,287 | |
September 2021 | 11,361 | |
Oktober 2021 | 11,570 | |
November 2021 | 11,479 | |
Dezember 2021 | 11,432 | |
Januar 2022 | 11,517 | |
Februar 2022 | 11,508 | |
März 2022 | 11,517 | |
April 2022 | 11,449 | |
Mai 2022 | 11,536 | |
Juni 2022 | 11,488 | |
Juli 2022 | 11,494 | |
August 2022 | 11,470 | |
September 2022 | 11,549 | |
Oktober 2022 | 11,490 | |
November 2022 | 11,427 | |
Dezember 2022 | 11,519 | |
Januar 2023 | 11,512 | |
Februar 2023 | 11,511 | |
März 2023 | 11,482 | |
April 2023 | 11,521 | |
Mai 2023 | 11,559 | |
Juni 2023 | 11,540 |
Länge des Gasleitungsnetzes
Länge des Gasleitungsnetzes je Druckstufe:
Hochdruck | 2,43 | km |
Mitteldruck | 0 | km |
Niederdruck (ohne Hausanschlussleitungen) | 31,64 | km |
Hausanschlussleitungen im Niederdrucknetz | 16,32 | km |
Länge des Hochdrucknetzes getrennt nach Leitungsklassen [Druckbereich >1 - 5 bar]:
da: G (<110); DN: G (<100); DN 80 | 4 | m |
da: F (>=110-225); DN: F (>=100-200); DN 100 | 385 | m |
da: F (>=110-225); DN: F (>=100-200); DN 150 | 294 | m |
da: E (>=225-355); DN: E (>=200-300); DN 200 | 1.750 | m |
Anzahl der Einspeisepunkte
Hochdruck | 1 | Stück |
Mitteldruck | 0 | Stück |
Niederdruck | 0 | Stück |
Anzahl der Ausspeisepunkte an nachgelagerte eigene Netze
Hochdruck | 5 | Stück |
Mitteldruck | 0 | Stück |
Niederdruck | 0 | Stück |
Anzahl der Ausspeisepunkte an Letztverbraucher
Hochdruck | 0 | Stück |
Mitteldruck | 0 | Stück |
Niederdruck | 1.296 | Stück |
Anzahl der Zählpunkte mit Zählpunktbezeichnung
Hochdruck | 0 | Stück |
Mitteldruck | 0 | Stück |
Niederdruck | 1.251 | Stück |
Zeitgleiche Jahreshöchstlast aller Entnahmen
Netzspitze in [MW] | 24,845 | MW |
am | 12.01.2022 | |
um | 09:00 Uhr |
Netzstrukturdaten
entnommene Jahresarbeit
Die im Jahre 2022 durch Weiterverteiler und Letztverbraucher entnommene Jahresarbeit beträgt:
55.907.063 | kWh |
Einwohnerzahl und Fläche
12.289 Einwohner | 1.429 ha | 31.12.2022 |
Hausanschlüsse
Anzahl der Netzanschlüsse | 1.296 | Stück |
Durchschnittliche Länge pro Netzanschluss | 12,59 | m |
Netzkopplungspunkt
Übernahmestation | BZR 267 | Autobahnzubringer |
ETRS89 Zone 32 Koordinaten | 415361 - 5320970 |
ETSO/EIC-Code des Netzkopplungspunktes | 37Z000000004935M |
Jahreshöchstlast
Jahreshöchstlast:
Höchste Stundenleistung | 24.845 | kW |
Zeitpunkt der höchsten Stundenleistung | 12.01.2021 | 09:00 Uhr |
Uhrzeit: | 09:00 Uhr |
Abrechnung nach DVGW-Arbeitsblatt G 685
Abrechnung nach DVGW-Arbeitsblatt G 685
Erläuterungen zur Gasabrechnung
Die Gasabrechnung erfolgt auf Grundlage eichrechtlicher Vorschriften und nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 685 "Gasabrechnung". Durch das zuständige Eichamt erfolgt regelmäßig eine Überwachung und Kontrolle der Gasabrechnung.
Thermische Gasabrechnung
Erdgas ist ein Naturprodukt, dessen Energieinhalt gewissen Schwankungen unterliegt. Drücke und Temperaturen des Erdgases und der Umgebung bilden weitere Einflüsse, die bei der Gasabrechnung zu berücksichtigen sind.
Die Berechnung der in der Gasabrechnung ausgewiesene Energiemenge (E) in [kWh] erfolgt durch Multiplikation des Gasverbrauches (Vb) in [m³] mit der Zustandszahl (z) und dem Abrechnungsbrennwert (Hs,eff) in [kWh/m³].
E = Vb * z * Hs,eff [kWh]
Die Zustandszahl ergiebt sich aus
z = Vn/Vb = Tn/Teff * (Pamb+Peff)/Pn
Der mittlere Luftdruck (pamb) ist wiederum abhängig von der geografischen Höhe (H). Der mittlere Luftdruck berechnet sich wie folgt
pamb = 1016 - (0,12 * H/m) [mbar]
Formelzeichenbeschreibung:
E = Thermische Energie [kWh]
z = Zustandszahl
Hs,eff = Abrechnungsbrennwert [kWh/m³]
Vn = Normvolumen [m³]
Vb = Betriebsvolumen [m³] Differenz der Ablesewerte am geeichten Zähler
Tn = Normtemperatur [273,15 K]
Teff = Abrechnungstemperatur [15 K + 273,15 K = 288,15 K] gemäß G 685
Pn = Normdruck [1013,25 mbar] gemäß G 685
Peff = Überdruck [mbar] Effektivdruck am Zähler
Im Niederdrucknetz der Gemeindewerke Gundelfingen GmbH in der Regel 22 mbar
Pamb = Luftdruck am Gaszähler [mbar]
H = geografische Höhe [m]
Im Versorgungsgebiet der Gemeindewerke Gundelfingen GmbH ist eine Höhenzone mit H = 235 m (Tiefpunkt = 221,37 m; Hochpunkt = 267,92 m) festgelegt.
Die Zustandszahl (z) errechnet sich bei Pn = 22 mbar Gasdruck und 15 K Gastemperatur für die eine Höhenzone wie folgt:
z = 273,15/288,15 * (987,80 + 22)/1013,25 mit Pamb = 1016 - (0,12 * 235)
z = 0,9447 Pamb = 987,80 mbar
Abrechnungsbrennwert (Hs,eff)
Der Brennwert beschreibt den Energiegehalt, der in einem Kubikmeter im Normzustand enthalten ist. Der Einspeisewert wird regelmäßig mit geeichten Messgeräten ermittelt. Der monatliche Einspeisbrennwert wird der Gemeindewerke Gundelfingen GmbH vom vorgelagerten Netzbetreiber (badenova Netz GmbH) mitgeteilt. Da das Erdgas nur an einer Übergabestelle in das Netzgebiet der Gemeindewerke Gundelfingen GmbH eingespeist wird, existiert nur eine Brennwertzone. Weiterhin sind die Transportmengen in den Wintermonaten deutlich höher als in den Sommermonaten. Diesen Umständen wird durch eine Mengengewichtung bei der Ermittlung der abrechnungsrelevanten Brennwerte Rechnung getragen. Der abrechnungsrelevante Brennwert wird in der Abrechnung mitgeteilt.
Empfehlung:
Eine Beispielrechnung ist in der DVGW-Bröschüre "Ihre Gasabrechnung, mit Sicherheit richtig!" aufgeführt und steht ihnen hier zum Download bereit.
Für eine Vertiefung in die thermische Gasabrechnung empehlen wir das DVGW-Arbeitsblatt G 685 "Gasabrechnung".
Lastprofile
Lastgangkunden
Unter Lastgangkunden sind alle Kunden mit Lastgangmessung zu verstehen. Alle Kunden, die mehr als 1.500.000 kWh Jahresmenge oder 500 kW maximale stündliche Ausspeiseleistung aufweisen, erhalten eine Messeinrichtung mit der der Lastgang aufgezeichnet wird.
Lastprofilkunden
Die Gemeindewerke Gundelfingen GmbH verwendet für die Abwicklung der Gaslieferung an Letztverbraucher bis zu einer jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden und einer Ausspeiseleistung von 500 kW standardisierte Lastprofile. Zur Anwendung kommen dabei die repräsentativen Standardlastprofile der TU München, wie sie in den Datenblättern der BGW/VKU Praxisinformation P2007/13 -Abwicklung von Standardlastprofilen- enthalten sind. Das Lastrofilverfahren selbst ist beschrieben in den BGW/VKU Praxisinformationen P2007/13 und P2006/08 Anwendung von Standardlastprofilen.
Folgende Spezifikationen gelten ab dem 01.09.2014 bei der Gemeindewerke Gundelfingen GmbH für die Anwendung des Standardlastprofilverfahrens Gas:
Für Kochgas-Letztverbraucher: Lastprofiltyp HK3
Für Letztverbraucher mit einer Jahresmenge bis zu 50.000 kWh: Lastprofiltyp W14 Einfamilienhaushalt, Baden-Württemberg, Ausprägung "+"
Für Letztverbraucher mit einer Jahresmenge größer gleich 50.000 kWh: Lastprofiltyp W24 Mehrfamilienhaushalt, Baden-Württemberg, Ausprägung "+"
Für weitere Letztverbraucher:
Haushalte:
W14: Einfamilienhaushalt, Baden-Württemberg, Ausprägung "+"
W24: Mehrfamilienhaushalt, Baden-Württemberg, Ausprägung "+"
Gewerbe:
MK4: Metall, KFZ
KO4: Gebietskörperschaften, Kreditanstalten, Organisationen ohne Erwerbszweck
HA4: Einzelhandel, Großhandel
BD4: sonstige betriebliche Dienstleistungen
BH4: Beherbergung
GA4: Gaststätten
BA4: Bäckereien
WA4: Wäschereien
GB4: Gartenbau
PD4: Papier und Druck
MF4: HH-ähnliche Betriebe
mit Anwendung der Wochentagsfaktoren (F), und der Anwendung der in Baden-Württemberg gültigen Feiertage.
Temperaturen zur Allokation der SLP
Für die Allokation der SLP kommen die von meteomedia bis 12:00 Uhr des Vortages gemeldete prognostizierte Tagesmitteltemperatur des Betrachtungstages zur Anwendung. Die Prognosetemperatur für den Betrachtungstag ermittelt sich dabei jeweils als 24-Stundenmittel von 0 bis 24 Uhr.
Verwendete Wetterstation:
meteomedia 10802 March/Breisgau
Für den Berechnungsweg und die angesetzten Genauigkeiten wird nach Anlage 4 der P2007/13 vorgegangen.
Mehr-/Mindermengenverfahren
Bei der Gemeindewerke Gundelfingen GmbH kommt folgendes Mehr-/Mindermengenverfahren zur Anwendung
1. Verfahren: Stichtagsverfahren
2. Abrechnungsart: aggregiert je Transportkunde
3. Abrechnungszeitraum: das Kalenderjahr 01.01. - 31.12.
4. Preis: arithm. Mittelwert von Jan bis Dez der vom Marktgebietsverantwortlichen THE veröffentlichten monatlihcen MMM-Preise (https://tradinghub.eu) bzw. bis zur Marktgebieszusammenlegung am 01.10.2021 bei der von NCG veröffentlichten monatlichen MMM-Preise (derzeit unter http://www.net-connect-germany.de/)
Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen der Gemeindewerke Gundelfingen GmbH
Hier sind die Geschäftsbedingungen für den Netzzugang und Erdgastransport in örtliche Verteilnetze als PDF - Dokument hinterlegt (AGB - Gastransport)
AGB - Gastransport
Transportanfrage
Hier können Sie das Formular Transportanfrage downloaden.
Musterverträge
Lieferantenrahmenvertrag
Hier sind nachfolgend der Lieferantenrahmenvertrag ERDGAS als Muster einschließlich der dazugehörigen Anlagen aufgeführt.
Der Lieferantenrahmenvertrag über die Nutzung des örtlichen Verteilnetzes zur Gasversorgung von Letztverbrauchern bildet die vertragliche Beziehung zwischen dem Lieferanten und dem Netzbetreiber.
Der Lieferantenrahmenvertrag umfasst die Abwicklung des Netzzugangs.
Lieferantenrahmenvertrag Erdgas als Muster
Anlagen zum Lieferantenrahmenvertrag
Netzzugangsbedingungen der Gemeindewerke Gundelfingen GmbH
Operating Manual
Anlage zum Operating Manual, DVGW Technische Regel Arbeitsblatt G 2000
Netzanschlussvertrag
Hier sind nachfolgend der Netzanschlussvertrag Erdgas für Netzanschlusskunden die an das Mitteldruck-oder Hochdrucknetz angeschlossen sind, einschließlich der dazugehörigen Anlage 1 Datenblatt, aufgeführt.
Für alle Netzanschlusskunden, die über das Niederdrucknetz angeschlossen sind, gilt die Niederdruckanschlussverordnung -NDAV
NDAV/Ergänzende Bedingungen
Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV)
Die Gemeindewerke Gundelfingen GmbH ist verpflichtet, nach Maßgabe der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung -NDAV) vom 01.11.2006 (BGBI. S. 2485) jedermann an ihr Gasversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Gas zu gestatten.
Die NDAV gilt dabei mit dem Tage des Inkrafttretens für alle Netanschlussverhältnisse, die ab dem 13.07.2005 zwischen der Gemeindewerke Gundelfingen GmbH als Netzbetreiber und dem Grundstückseigentümer (Anschlussnehmer) auf der Grundlage der AVBGasV abgeschlossen wurden.
Daneben gilt die NDAV mit Bekanntmachung vom 23.12.2006 nach § 29 NDAV auch für alle bestehenden Netzanschlussverhältnisse in Niederdruck, die bis einschließlich 12.07.2005 auf der Grundlage der AVBGasV abgeschlossen wurden.
Die Niederdruckanschlussverordnung regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber nach § 18 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes jedermann in Niederdruck an ihr Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Gas zur Verfügung zu stellen haben.
Entsprechend § 115 Abs. 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind bestehende Verträge (Netzanschluss-/Netznutzungsverträge) mit einer längeren Laufzeit als sechs Monate nach Inkrafttreten dieses Gesetzes spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten einer zu diesem Gesetz nach §§ 17, 18 oder 24 erlassenen Rechtsverordnung an die jeweils entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes und die jeweilige Rechtsverordnung nach Maßgabe dieser Rechtsverordnung anzupassen, soweit eine Vertragspartei dies verlangt.
Die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) und die Ergänzenden Bedingungen stehen Ihnen zum Download zur Verfügung. Des Weiteren liegen die Verordnung und die Ergänzenden Bedingungen in unseren Geschäftsräumen aus. Auf Ihren Wunsch schicken wir Ihnen diese gerne unentgeltlich zu.
Grundversorgung
Festlegung des Grundversorgers
Nach § 36 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung mit Stichtag 01.07.2021 den Grundversorger für die nächsten drei Jahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der Landesregulierungsbehörde (LRegB) schriftlich mitzuteilen.
Grundversorger ist der Lieferant, der die meisten Haushaltskunden zum Stichtag in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert (§ 36 Abs. 2 Satz 1 EnWG).
Der Grundversorger für Erdgas im Netzgebiet der Gemeindewerke Gundelfingen GmbH ist: Gemeindewerke Gundelfingen GmbH
Hier stehen Ihnen die Gasgrundversorgungsverordung -GasGVV und die Ergänzenden Bedingungen zum Download zur Verfügung. Des Weiteren liegen die Verordnung und die Ergänzenden Bedingungen in unseren Geschäftsräumen aus. Auf Wunsch schicken wir Ihnen diese gerne unentgeltlich zu.
Kontakt
Ansprechpartner
Ansprechpartner "Erdgasnetz":
Funktion | Leiter Regulierungs-Netzmanagement | |
Name | Staats | |
Vorname | Norbert | |
Strasse | Alte Bundesstraße 35 | |
PLZ / Ort | 79194 Gundelfingen | |
Telefon | 0761/5911-503 | |
Telefax | 0761/5911-599 | |
norbert.staats@gundelfingen.de |
Lieferanteninformation - Anzeige nach BK7-06-067
Anzeige nach Ziffer 4 zum Beschluss der BNETZA (BK7-06-067)
Die Gemeindewerke Gundelfingen GmbH macht als Netzbetreiber im Verhältnis zu ihrem verbundenen Vertrieb, der Gemeindewerke Gundelfingen GmbH, von der Option nach Ziffer 4 des Tenors des Beschlusses der BNetzA vom 20.08.2007 (BK7-06-067) Gebrauch.
Es wird versichert, dass den übrigen Lieferanten Informationen zu gleichwertigen Zeitpunkten sowie in gleichwertigem Umfang und gleichwertiger Qualität zur Verfügung gestellt werden.
Öffnungszeiten
vormittags
Mo - Fr 08.00 - 12.00 Uhr
nachmittags
Mo + Mi 13.00 - 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Gemeindewerke Gundelfingen GmbH
Alte Bundesstraße 35
79194 Gundelfingen
Telefon: 0761 / 5911 - 505
Telefax: 0761 / 5911 - 599
E-Mail: kundenservice@gundelfingen.de
Entstörungsdienst / 24h-Bereitschaft
(Strom, Erdgas, Wasser)
0800 - 2 767 767 (kostenlos)
Elektro-Ladesäule
(Entstörungsdienst Ladesäule)
0800 - 27 222 72 (kostenlos)