Neues Energielabel bei Elektrogeräten
(vom 08.04.2021) Bei der Anschaffung von neuen Elektrogeräten hatte man bisher die Qual der Wahl - seit März 2021 gilt für einige Elektrogeräte eine einheitliche Verbrauchskennzeichnung. Mit dieser kann man viel leichter den Strom- und/oder den Wasserverbrauch von Produkten vergleichen und damit ihre Klimarelevanz deutlich machen. Die Devise lautet nun: „Reparieren statt Wegschmeißen“. Mit Einführung des neuen Energielabs treten strengere Anforderungen in Kraft, mit dem Ziel den Produktlebenszyklus zu verlängern. Die Hersteller sind somit verpflichtet für einen bestimmten Zeitraum Ersatzteile vorzuhalten. Folgende Produkte erhalten das neue EU-Energielabel: Weitere Produktgruppen werden nach und nach angepasst, mit dem Ziel, dass alle Geräte bis 2030 auf das EU-Energielabel umgestellt sind. Was ändert sich konkret? Allein in der Produktgruppe des Geschirrspülers geht man von einer Einsparung bis 2030 von 2,1 Milliarden kWh und einer jährlichen Reduzierung des Wasserverbrauchs von ca. 16 Millionen m³ aus. Am Beispiel einer Spülmaschine müssen Kleinteile wie Sprüharme, Dichtungen oder Besteckkörbe bis zu 10 Jahren vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden. Mit der beigefügten Reparaturinformation sollten die Produkte so gestaltet sein, dass man selbst bestimmte Komponenten mit herkömmlichen Werkzeugen zerstörungsfrei auseinander- und wieder zusammenbauen kann. Das dient dem „Umwelt und Klimaschutz“ und man spart obendrein bares Geld in der eigenen Haushaltskasse. Weitere Tipps und Informationen erhalten Sie bei uns im GWG-Kundenbüro am Sonneplatz.
GWG informiert: