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Grund- und Ersatzversorgung Erdgas

Grundversorgung

Die Grundversorgung kommt zustande, wenn der Grundversorgungsvertrag ausdrücklich abgeschlossen wird oder durch Strom bzw. Gasentnahme nach § 2 Abs. 2 Strom/GasVV zustande kommt. Die Grundversorgung existiert nur für Haushaltskunden (§ 3 Nr. 22 EnWG). Dabei handelt es sich um Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und in Niederspannung -bzw. Niederdruck versorgt werden. Die Versorgung von Nichthaushaltskunden mit einem Jahresverbrauch ab 10.000 kWh in der Grundversorgung ist nicht möglich.

Im Folgenden stehen Ihnen die Preisblätter, sowie die Gasgrundversorgungsverordnung -GasGVV und die Ergänzenden Bedingungen zum Download zur Verfügung. Des Weiteren liegen die Verordnung und die Ergänzenden Bedingungen in unseren Geschäftsräumen aus. Auf Wunsch schicken wir Ihnen diese gerne unentgeltlich zu.

Ersatzversorgung

Das EnWG regelt auch die "Ersatzversorgung mit Energie" für alle Letztverbraucher, d.h. Haushalts- und Nichthaushaltskunden, in der Niederspannung. Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn ein Kunde aus dem Stromnetz Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d.h. Strombezug ohne Liefervertrag. Solange Sie keinen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen haben, werden Sie für maximal drei Monate zu den Konditionen der Ersatzversorgung beliefert. Sofern Haushaltskunden über die drei Monate hinaus Energie beziehen und keinen nachfolgenden Versorgungsvertrag abgeschlossen haben, kommt mit Ihnen durch den Weiterbezug nach § 2 Abs. 2 Strom/GasGVV ein Grundversorgungsvertrag zu stande. Bei Nicht-Haushaltskunden ist der Übergang in die Grundversorgung ausgeschlossen.

Die Ersatzversorgung wird im Netzgebiet der Gemeindewerke Gundelfingen GmbH vom Grundversorger durchgeführt. Für die Belieferung im Rahmen der Ersatzversorgung nach §38 EnWG gelten die gleichen Preise und Bedingungen wie für die Grundversorgung sowie die GasGVV.

 

Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Lastgangmessung in Niederdruck
 

Eine Ersatzversorgung im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 38 EnWG) liegt vor, wenn Sie als Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederdruck an einer leistungsgemessenen Entnahmestelle Energie beziehen, dieser Bezug jedoch keinem bestimmten Liefervertrag zugeordnet ist.

Da eine Ersatzversorgung nur bis zu drei Monaten andauern kann, empfehlen wir Ihnen den Abschluss eines regulären Liefervertrages. Wir würden uns freuen, Ihnen ein unverbindliches Lieferangebot unterbreiten zu dürfen. Sprechen Sie uns unter nebenstehenden Kontaktdaten gerne an.

Öffnungszeiten

vormittags
Mo - Fr               08.00 - 13.00 Uhr

nachmittags
Mo - Do        14.00 - 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Kontakt

Gemeindewerke Gundelfingen GmbH
Alte Bundesstraße 35
79194 Gundelfingen

Telefon: 0761 / 5911 - 505
Telefax: 0761 / 5911 - 599
E-Mail: kundenservice@gundelfingen.de

 

Entstörungsdienst / 24h-Bereitschaft

(Strom, Erdgas, Wasser)
0800 - 2 767 767 (kostenlos)

 

Elektro-Ladesäule

(Entstörungsdienst Ladesäule)
0800 - 27 222 72 (kostenlos)

Informationen / Störungen