Tarifrechner Ergebnis
Das Erdgasentgelt nach dem Allgemeinen Preis und den Sonderpreisen enthält Höchstsätze Konzessionsabgabe (§ 2 Abs. 2 und 3 KAV), die an die Gemeinde abgeführt werden. Vereinbarungen mit Gemeinden darüber, dass keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, genießen Vorrang. Zusätzlich wird die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe (zurzeit 19 %) in Rechnung gestellt. Die Bruttopreise sind teilweise gerundet. Die Erdgassteuer von 0,55 Cent/kWh ist in den oben genannten Arbeitspreisen enthalten.
1) Ausgenommen von der Preisgarantie sind Änderungen der Erdgas- und Umsatzsteuer. Von der Preisgarantie ausgenommen sind ebenfalls nach Vertragsabschluss neu eingeführte Steuern, Umlagen, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste, die Beschaffung, Erzeugung, Speicherung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von Erdgas betreffende Belastungen oder Entlastungen.