Gesetzliche Grundlagen
Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich
Zum 29.08.2008 ist das "Gesetz zur Öffnung des Messwesens im Strom- und Gasbereich für Wettbewerb" in Kraft getreten, nach dem jeder Strom- und Gaskunde den Betrieb seiner Messeinrichtungen und die Durchführung von Messungen einem Anbieter seiner Wahl übertragen kann.
Hier steht Ihnen das Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb vom 29.08.2008 zum Download zur Verfügung.
Hier steht Ihnen die Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich vom 17.10.2008 zum Download zur Verfügung.