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Grundversorgung

Festlegung des Grundversorgers

Nach § 36 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung mit Stichtag 01.07.2021 den Grundversorger für die nächsten drei Jahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der Landesregulierungsbehörde (LRegB) schriftlich mitzuteilen.

Grundversorger ist der Lieferant, der die meisten Haushaltskunden zum Stichtag in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert (§ 36 Abs. 2 Satz 1 EnWG).

Der Grundversorger für Erdgas im Netzgebiet der Gemeindewerke Gundelfingen GmbH ist: Gemeindewerke Gundelfingen GmbH

Hier stehen Ihnen die Gasgrundversorgungsverordung -GasGVV und die Ergänzenden Bedingungen zum Download zur Verfügung. Des Weiteren liegen die Verordnung und die Ergänzenden Bedingungen in unseren Geschäftsräumen aus. Auf Wunsch schicken wir Ihnen diese gerne unentgeltlich zu.

Öffnungszeiten

vormittags
Mo - Fr               08.00 - 12.00 Uhr

nachmittags
Mo + Mi        13.00 - 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Kontakt

Gemeindewerke Gundelfingen GmbH
Alte Bundesstraße 35
79194 Gundelfingen

Telefon: 0761 / 5911 - 505
Telefax: 0761 / 5911 - 599
E-Mail: kundenservice@gundelfingen.de

 

Entstörungsdienst / 24h-Bereitschaft

(Strom, Erdgas, Wasser)
0800 - 2 767 767 (kostenlos)

 

Elektro-Ladesäule

(Entstörungsdienst Ladesäule)
0800 - 27 222 72 (kostenlos)

Informationen / Störungen