12 Jahre Gundelfinger Umweltstrom

- eine Erfolgsgeschichte, an der wir hart weiterarbeiten!


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Obermattenbad

Springturm

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Steuerrückerstattung Wasseranschlüsse

Gute Nachrichten für private Bauherren, die seit August 2000 in Gundelfingen einen neuen Wasseranschluss von der GWG an ihr Haus haben legen lassen: Sie erhalten einen Teil der seinerzeit von ihnen zu viel gezahlten Umsatzsteuer zurück, und zwar die Differenz zwischen dem jetzt ermäßigten Steuersatz und der seinerzeit voll gezahlten Mehrwertsteuer. Der Steuerrückzahlungsbetrag für einen Hausanschluss liegt in der Größenordnung von etwa 150 bis 400 Euro.
Hintergrund: Die Gemeindewerke Gundelfingen setzen damit rückwirkend bis ins Jahr 2000 ein aktuelles höchstrichterliches Urteil des Bundesfinanzhofes um, wonach Wasserhausanschlüsse bei Neubauten mit nur 7 % statt mit dem normalen Mehrwertsteuersatz von 19 % (bis 2006 16 %) zu besteuern sind.

Die betroffenen Trinkwasser-Anschlusskunden können ab sofort bei den Gemeindewerken einen entsprechenden formlosen Antrag stellen. Dort wird jeder Vorgang individuell geprüft. Wichtig ist, dass die Kunden die entsprechenden Rechnungen oder Rechnungsnummern für den Wasseranschluss vorlegen.

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